Sie möchten eine private Party zuhause feiern?!
Aktuelle Informationen zu Corona Maßnahmen
Es ist unter der aktuellen Verordnung gegen die Ausbreitung des Corona Virus möglich!
Es ist unter anderem zu beachten:
- Maximal 2 Haushalte oder Gruppen von max. 10 Personen an einem Tisch
- Auf der Verkehrsfläche ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Private Zusammenkünfte und Feiern (§ 6 VO), d.h. also, wenn Gruppen von Gästen mit einer gemeinsamen Motivation in die Gastronomie kommen, sind bis max. 100 Personen zulässig. Wenn die Gruppe 50 Personen und mehr beträgt, dann darf ab 18.00 Uhr kein hochprozentiger Alkohol mehr ausgeschenkt werden, ab 22.00 Uhr überhaupt kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden.
- Bei einer Inzidenz von 50 sinkt die erlaubte Teilnehmerzahl auf 10. Hier ist zu berücksichtigen, dass der Mindestabstand nur noch bei Angehörigen im Sinne des § 11 StGB bzw. 2 Hausständen unterschritten werden darf. D.h. sonstige Gruppen bis 10 Personen dürfen an einem Tisch nicht zusammensitzen und auch die Gruppe aus Angehörigen oder 2 Hausständen darf die Anzahl von 10 Personen nicht übersteigen.
- Veranstaltungen mit sitzendem Publikum sind nach unserem Dafürhalten auch Firmentagungen usw.
- Ab sofort ist eine Sperrzeit für die Gastronomie im Sinne des § 1 Abs 3 Niedersächsisches Gaststättengesetz geregelt, soweit eine Inzidenz von 35 vorliegt. Dies gilt nicht für eine Inzidenz 50. In diesem Fall ist darüber hinaus unabhängig von der Sperrzeit der Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke verboten.
Die VO gilt ab dem 23.10.2020 und hat vorerst eine Laufzeit bis zum 15. November 2020. (Quelle DEHOGA Niedersachsen)